Nutzungsbedingungen für die Silberlinie Webseiten Inhalte
Herzlich willkommen bei Silberlinie, einem Projekt mit dem Anspruch, führende geistige Impulse in der kulturellen,
der öffentlichen
und der wissenschaftlichen Welt zu setzen, zu erhalten und zugänglich zu machen. Träger der Silberlinie sind private Personen, wirtschaftliche
Unternehmen, Vereine und öffentliche Einrichtungen.
Diese Nutzungsbedingungen gelten für Personen, Institutionen, Einrichtungen und Unternehmen, die Silberlinie als Benutzer verwenden.
Wenden Sie sich mit Fragen zu Teilnahmevereinbarungen bitte an die Kontaktadresse der Silberlinie.
1. Definitionen
2. Nutzung der Silberlinie Inhalte
3. Rechte zum Schutz geistigen Eigentums
4. Zugang, Unterstützung und Sicherheit
5. Garantie und Haftungsausschlüsse
6. Zurückziehung von Inhalten
7. Datenschutzerklärung
8. Höhere Gewalt
9. Allgemeines
10. Archivierung
11. Änderungen der Bedingungen
Zusatz
1. Definitionen
Berechtigte Benutzer sind Personen, die mit einer institutionellen oder kommerziellen Institution gemäß der nachfolgenden Definition affiliiert sind.
Dazu gehören:
bei als Bildungseinrichtung (wie Hochschulen, Universitäten und andere Lehranstalten) fungierenden institutionellen Teilnehmer, affiliierte und
Gastforscher, voll- und teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter sowie Benutzer, die Silberlinie an ihrem Standort nutzen (Gelegenheitsnutzer);
bei als Museen, Stiftungen, Regierungsbehörden und Forschungszentren fungierenden institutionellen Teilnehmern:
voll- und teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter,
affiliierte und Gastforscher und -dozenten sowie Gelegenheitsnutzer;
bei als öffentliche Bibliotheken fungierenden institutionellen Teilnehmern:
voll- und teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter, Gelegenheitsnutzer und
Offsite-Benutzer, die Silberlinie im Rahmen einer sitzungsbasierten Vereinbarung nutzen;
Mitglieder von wissenschaftlichen Gesellschaften oder Abonnenten von Zeitschriften, die eine Vereinbarung über den Zugriff auf spezielle Seiten der
Silberlinie abgeschlossen haben, und andere Benutzer gemäß schriftlicher Vereinbarung mit
Silberlinie.
Institutionelle(r) oder kommerzielle(r) Lizenznehmer ist/sind die Institution(en), die eine gültige Teilnahmevereinbarung mit Silberlinie
unterhält/unterhalten.
Silberlinie Inhalt ist das künstlerische und kulturelle Material, für das ein affiliierter Lizenznehmer, dem der berechtigte
Benutzer angehört, eine
Lizenzvereinbarung abgeschlossen hat, oder das einem berechtigten Benutzer durch individuellen Zugriff zur Verfügung stehende Material. Zwecks näherer
Informationen zu Silberlinie Inhalten, die von dem affiliierten Lizenznehmer, dem Sie angehören, lizenziert werden, wenden Sie sich bitte an
Silberlinie.
2. Nutzung der Silberlinie Inhalte
2.1 Zulässige Nutzungen: Institutionelle Lizenznehmer und/oder berechtigte Benutzer und/oder kommerzielle Nutzer können Arbeiten Werke, Artikel,
Besprechungen,
Titeleien und Teile von Katalogen sowie anderes Einzelmaterial (zusammengefasst Inhalte) in Silberlinie suchen, anzeigen, wiedergeben, darstellen,
herunterladen,
drucken, vorführen und verbreiten, sofern sie die in Abschnitt 2.2 und an anderer Stelle in diesen Nutzungsbedingungen enthaltenen Beschränkungen für die
folgenden zulässigen Nutzungen einhalten. Zulässige Nutzungen können innerhalb der Voraussetzungen eines affiliierten institutionellen oder kommerziellen
Lizenznehmers erfolgen, dem der berechtigte Benutzer angehört. Mit Ausnahme des Falles, in dem berechtigte Benutzer Gelegenheitsnutzer sind, können zulässige
Nutzungen auch durch Fernzugriff mit sicheren Zugangsmethoden erfolgen:
Forschungsaktivitäten;
Schulunterricht und verwandte Schulaktivitäten;
Studienarbeiten;
als Teil einer nicht-kommerziellen wissenschaftlichen, kulturellen oder bildenden Präsentations- oder Seminarveranstaltung, wenn diese Nutzung den üblichen
und normalen Gepflogenheiten auf dem Gebiet entspricht;
auf Ad-hoc-Basis und ohne gewerblichen Nutzen, bei der Inhalte einer Person, die kein berechtigter Benutzer ist, zu Zwecken von Zusammenarbeit,
Kommentierung oder kulturellem Gedankenaustausch zugänglich gemacht werden;
in Forschungspublikationen oder Dissertationen, einschließlich Vervielfältigungen der Dissertationen, sofern diese Vervielfältigungen nur für den
persönlichen Gebrauch, den Verbleib bei einer Bibliothek und/oder den alleinigen Gebrauch innerhalb der Institution(en), der/denen der berechtigte
Benutzer und/oder seine Fakultätsleser angehören, bestimmt sind;
elektronische Verknüpfungen (siehe nachfolgenden Abschnitt 2.3) und freie Nutzung unter § 95 der EU-Urheberrechtsrichtlinie und Abschnitt 107 des
Copyright Act der USA, Ausnahmen für bildende Zwecke oder andere ähnliche Bestimmungen der Urheberrechtsgesetze oder anderer Gesetze zum Schutz
geistigen Eigentums in der Bundesrepublik Deutschland oder in anderen Ländern.
Sollte eine institutionelle oder kommerzielle Vereinbarung beendet werden oder ablaufen, können berechtigte Benutzer, die mit dem Lizenznehmer
affiliiert sind, die heruntergeladenen oder gedruckten Inhalte weiter nutzen, sofern diese Zwecke mit den vorliegenden Nutzungsbedingungen, die die
Beendigung des Zugriffs auf Silberlinie überdauern, vereinbar sind.
2.2 Unzulässige Nutzungen. Es ist Institutionen und Benutzern nicht gestattet:
Silberlinie Inhalte für kommerzielle Zwecke zu verwenden oder eine diesbezügliche Verwendung zuzulassen, einschließlich der Erhebung einer
Einzelleistungsgebühr für die Nutzung von Silberlinie, die über angemessene Druck- oder Verwaltungskosten hinausgeht;
natürlichen oder juristischen Personen, die keine berechtigten Benutzer sind, Zugang zu Silberlinie oder zu durch individuellen Zugriff verfügbare
Inhalte in Silberlinie zu ermöglichen und/oder zuzulassen, außer wie in Abschnitt 2.1(e) dargelegt;
Hinweise zum Urheberrecht oder andere Zuordnungen in Silberlinie zu verändern, zu verschleiern oder zu entfernen;
Inhalte systematisch zum Auffüllen oder Ersetzen von Druckbeständen zu drucken oder herunterzuladen;
Aktivitäten vorzunehmen, die die Server von Silberlinie belasten können, wie Computerprogramme, die Inhalte automatisch herunterladen oder exportieren
und gemeinhin als Webroboter, Spider, Crawler, Wanderer oder Accelerator bekannt sind;
Verwendungen, Darstellungen, Vorführungen, Wiedergaben oder Verbreitungen vorzunehmen, die diese Nutzungsbedingungen überschreiten oder verletzen,
oder
Inhalte in eine frei zugängliche Datenbank oder Website einzugliedern, mit der Ausnahme, dass Autoren oder andere Entwickler von Inhalten ihre Inhalte
mit vorheriger Genehmigung durch Verlage, Galerien, Museen oder andere Rechteinhaber in solche Websites eingliedern können;
die gesamte(n) Ausgabe(n) von Zyklen oder wesentliche Teile der gesamten Reihe eines Zykluses herunterzuladen oder zu drucken bzw. herunterladen oder
drucken zu versuchen,
oder
Inhalte in jeglicher Form en gros wiederzugeben oder zu verbreiten, wie durch Verlinkung oder elektronische Speicher (siehe jedoch den nachfolgenden
Abschnitt 2.3)
.
2.3 Elektronische Verknüpfungen. Silberlinie unterstützt die Verwendung von elektronischen Verknüpfungen (Links) zum leichteren Zugriff auf die
Silberlinie Inhalte durch berechtigte Benutzer und institutionelle oder kommerzielle Lizenznehmer, unter anderem von Links zu im Internet abrufbaren
Auszügen, Quellenverzeichnissen und Leselisten. Alle Inhalte verfügen über eine stabile URL. Nähere Informationen zum Einrichten stabiler Links zu
Silberlinie erhalten Sie von der Benutzerbetreuung.
3. Rechte zum Schutz geistigen Eigentums
3.1 Allgemeine Rechte zum Schutz geistigen Eigentums. Die Silberlinie Inhalte und Rechte an Ideengut, kreativen Werken und abgeleiteten Werken sowie
alle anderen Rechte zum Schutz geistigen Eigentums (zusammengefasst Geistiges Eigentum) in Bezug auf Silberlinie sind, abhängig von den Rechten Dritter,
das Eigentum von Silberlinie. Die Nutzung von Silberlinie Inhalten durch Lizenznehmer und berechtigte Benutzer beinhaltet, außer im Rahmen der
beschränkten Rechte, die in diesen Nutzungsbedingungen dargelegt sind, keine Rechte an geistigem Eigentum.
3.2 Marken. Weder Silberlinie noch der Lizenznehmer sind berechtigt, den Namen oder die Marke(n) des anderen auf eine Weise zu verwenden, die
wahrscheinlich zu Verwirrung über die Herkunft von Waren oder Dienstleistungen führen würde, oder um den anderen gutzuheißen bzw. eine Zugehörigkeit
zu dem anderen darzustellen, außer wenn dafür eine ausdrückliche Genehmigung erteilt wurde. Ungeachtet des Obigen gilt, dass
(i) Silberlinie die
Namen von institutionellen oder kommerziellen Lizenznehmern und/oder die Namen ihrer Träger in Broschüren oder anderen Materialien verwenden kann,
um Lizenznehmer als Nutzer an Silberlinie zusammen mit anderen Teilnehmern zu identifizieren, und dass
(ii) Lizenznehmer bestärkt werden, den Namen
und das Zeichen von Silberlinie zu verwenden, um berechtigte Benutzer über die Teilnahme zu informieren und
hinsichtlich der Nutzung von Silberlinie
Inhalten zu schulen.
3.3 Nutzung der Software. Silberlinie verwendet Software und andere elektronische Mittel, die berechtigten Benutzern den Zugriff
auf und die
Verwendung, Wiedergabe, Darstellung und Verbreitung dieser Inhalte ermöglichen (Zugriffssoftware).
Die Nutzung der Zugriffssoftware und der
zugehörigen Dokumentation ist auf die hierin gewährte Lizenz beschränkt. Institutionelle oder kommerzielle Lizenznehmer und Benutzer dürfen
Verschlüsselungen oder andere Schutzvorkehrungen in der Zugriffssoftware nicht kopieren, verbreiten, modifizieren, dekompilieren, zurückentwickeln,
umgehen, überwinden oder desaktivieren und keine daraus abgeleiteten Werke erstellen.
4. Zugang, Unterstützung und Sicherheit
4.1 Verantwortung von Silberlinie
4.1.1 Silberlinie muss angemessene Vorkehrungen treffen, um die kontinuierliche Verfügbarkeit der Silberlinie Inhalte im Internet zu gewährleisten,
mit Ausnahme von periodischer Nichtverfügbarkeit aufgrund von Wartung der Server, der Installation oder des Tests von Software, dem Laden nach
Verfügbarwerden sowie Ausfallzeiten aufgrund von Hardware oder Dienstleistungen, die außerhalb der Kontrolle von Silberlinie liegen, einschließlich
staatlicher oder privater Telekommunikationsdienste und Internet-Knoten oder -Einrichtungen (Wartungsausfallzeiten). Wenn Silberlinie in einem
Zeitraum von 30 aufeinanderfolgenden Kalendertagen mehr als 72 Stunden nicht online verfügbar ist, sind Lizenznehmer berechtigt,
(a) für jeden
betroffenen 30-tägigen Zeitraum eine Rückerstattung oder eine Gutschrift des anteilsmäßigen Betrags der jährlichen Zugangsgebühr nach schriftlichem
Antrag zu erhalten oder
(b) die Vereinbarung durch Kündigung bei Silberlinie zu beenden.
4.1.2 Silberlinie unterstützt Lizenznehmer und berechtigte Benutzer in Übereinstimmung mit den hier dargelegten Bedingungen.
4.1.3 Silberlinie verpflichtet sich, Industriestandards und Best Practices für die Übertragung von Informationen im Internet zu unterstützen.
Diese Verpflichtung schließt des Weiteren ein, dass Silberlinie angemessene Vorkehrungen trifft, um zu gewährleisten, dass:
4.1.3.1 Silberlinie Inhalte den Abschnitt 508 des Rehabilitation Act und die Zugänglichkeitsrichtlinien (für Web-Inhalte) nach W3C WAI erfüllt.
4.1.3.2 Silberlinie die OpenURL-Standards erfüllt;
4.1.3.3 Silberlinie mit den gängigen Internetbrowsern kompatibel ist und
4.1.4 Silberlinie wird unter Berücksichtigung von durch Interessen oder in Übereinstimmung mit diesen auferlegten Beschränkungen angemessene
Vorkehrungen treffen, um zu gewährleisten, dass die bei Silberlinie gespeicherten Inhalte vollständige und getreue Kopien der
Originaldokumente sind.
4.2 Verantwortung von Lizenznehmern
4.2.1 Lizenznehmer müssen angemessene Vorkehrungen treffen, um zu gewährleisten, dass der Zugang zu Silberlinie Inhalte auf berechtigte Benutzer
beschränkt und dass Silberlinie vor unzulässiger Nutzung geschützt ist. Institutionelle oder kommerzielle Lizenznehmer müssen Silberlinie über
jegliche unzulässige Nutzung, von der sie selbst erfahren oder über die sie informiert werden, unterrichten und müssen bei der Lösung von Problemen
bzgl. unzulässiger Nutzung mit Silberlinie zusammenarbeiten. Bei einer Verletzung dieser Nutzungsbedingungen durch einen berechtigten Benutzer kann
Silberlinie
(a) den Zugang des berechtigten Benutzers zu Silberlinie Inhalten aussetzen oder kündigen bzw., soweit praktisch möglich, den Lizenznehmer
zur Aussetzung oder Kündigung des Zugangs des berechtigten Benutzers auffordern;
(b) den Zugang der Internet Protocol Adresse(n), (IP-Adresse[n])
oder andere Autorisierungs- und Authentifizierungsmechanismen, von der aus eine solche unberechtigte Nutzung erfolgt ist, aussetzen oder kündigen
und/oder
(c) den Lizenznehmer auffordern, die Auferlegung weiterer angemessener Beschränkungen für den Zugriff auf das sowie das Herunterladen und
Drucken von Silberlinie Inhalten in Erwägung zu ziehen. Silberlinie wird angemessene Vorkehrungen treffen, um den Lizenznehmer vor einer Aussetzung
oder Kündigung von Zugangsberechtigungen zu informieren und den Zugang nach einer erfolgreichen Lösung der Angelegenheit umgehend wiederherzustellen.
4.2.2 Der Zugang zu Inhalten von Silberlinie wird mittels IP-Adressen, Shibboleth und/oder, im alleinigen Ermessen von Silberlinie, Passwörtern oder
anderen Methoden kontrolliert. Der Lizenznehmer ist für die Vergabe und Aufhebung von Passwörtern, die Prüfung des Status von berechtigten Benutzern,
soweit zutreffend, die Bereitstellung von gültigen Passwörtern oder Gruppen von IP-Adressen für Silberlinie sowie die regelmäßige Aktualisierung
verantwortlich.
4.2.3 Der Zugang zu Silberlinie Inhalten ist durch Telekommunikationsverbindungen zwischen den Speicherorten von Silberlinie und den im Voraus
schriftlich von Silberlinie genehmigten Arbeitsplatzrechnern oder Geräten Lizenznehmer oder berechtigter Benutzer vorgesehen. Lizenznehmer und/oder
berechtigte Benutzer sind für die Etablierung und Instandhaltung der Hardware- und Interneteinrichtungen für den Zugang zum und die Übertragung der
Silberlinie Inhalte an berechtigte Benutzer verantwortlich. Lizenznehmer verstehen und erklären ihr Einverständnis, dass für den Zugriff auf Silberlinie
ein Internet Browser erforderlich ist. Die hier abrufbare Seiten Hardware- und Software-Voraussetzungen legen die Hardware-Plattformen und Browser
Software dar, die für den Zugriff auf Silberlinie erforderlich sind und/oder empfohlen werden. Lizenznehmer und berechtigte Benutzer verstehen und
erklären ihr Einverständnis, dass Silberlinie Inhalte von Zeit zu Zeit durch Silberlinie ergänzt oder modifiziert werden kann, dass Teile der
Silberlinie Inhalte in andere Formate migriert werden können und dass die Bedingungen der Hardware- und Software-Voraussetzungen auf der oben
genannten Seite in Übereinstimmung mit sich entwickelnden Industriestandards aktualisiert werden können. Lizenznehmer und berechtigte Benutzer
sind für alle Kosten verantwortlich, die mit der Nutzung des und mit der Bereitstellung des Zugangs zu Silberlinie verbunden sind, unter anderem für
jegliche Telekommunikationskosten oder andere von Betreibern öffentlicher oder proprietärer Netzwerke und Internet Service Providern erhobenen
Gebühren, für Browser-Software-Lizenzen, sofern zutreffend, sowie für alle mit dem Drucken von Silberlinie Inhalten verbundenen Kosten.
4.3 Verantwortung von berechtigten Benutzern
4.3.1 Berechtigte Benutzer sind für die Aufrechterhaltung der Vertraulichkeit und Sicherheit ihres Benutzernamens und/oder Kennworts (falls bereitgestellt)
sowie für alle Nutzungen oder Aktivitäten von Silberlinie durch sie verantwortlich. Mit Ausnahme der in Abschnitt 2.1(f) dargelegten Zulassungen dürfen
berechtigte Benutzer keiner anderen Person Zugriff auf Silberlinie Inhalte verschaffen, einschließlich durch Einrichten eines anonymen remailers zum
Zwecke der Verschaffung von Zugang zu Silberlinie.
4.3.2 Berechtigte Benutzer müssen Silberlinie und, sofern zutreffend, dem affiliierten institutionellen Lizenznehmer, dem sie angehören, sämtliche
bekannten oder vermuteten unberechtigten Benutzungen ihres Account oder von Silberlinie bzw.
sämtliche bekannten oder vermuteten Sicherheitsverstöße
unverzüglich mitteilen, einschließlich Verlust, Diebstahl oder unberechtigte Offenlegung oder Benutzung ihres Benutzernamens,
Kennworts und/oder ihrer
IP-Adresse. Jegliche Nutzung von Silberlinie Inhalten, die den Gültigkeitsbereich dieser Nutzungsbedingungen überschreitet oder
diese verletzt, die
wissentliche Verwendung des Kennworts oder Benutzernamens eines anderen bzw. jegliche betrügerische, missbräuchliche oder anderweitig gesetzeswidrige
Aktivität ist ohne Vorankündigung und im alleinigen Ermessen von Silberlinie Grund zur Kündigung und kann andere Schritte nach sich ziehen.
5. Garantie und Haftungsausschlüsse
5.1 Silberlinie vertritt und garantiert nach den Rechten des Bundesrepublik Deutschland, dass die Nutzung der Silberlinie Inhalte durch berechtigte
Benutzer in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung keine Urheberrechte von Dritten verletzt. Obiges gilt jedoch weder für
Modifizierungen oder abgeleitete Werke der Silberlinie Inhalte, die von Lizenznehmern, berechtigten Benutzern oder Dritten vorgenommen bzw.
erstellt werden, noch für die Nutzung der Silberlinie durch institutionelle oder kommerzielle Lizenznehmer oder berechtigte Benutzer, die eine
Verletzung dieser Nutzungsbedingungen darstellt.
5.2 Silberlinie ist nicht haftbar für, und Lizenznehmer und berechtigte Benutzer erklären ihr Einverständnis, dass sie Silberlinie nicht für
jegliche Verluste, Verletzungen, Forderungen, Ansprüche, Schäden, Kosten und/oder Anwaltsgebühren haftbar machen, die aus der Nichtverfügbarkeit der
Silberlinie Inhalte, aus Verzögerungen oder Unterbrechungen der hierunter bereitgestellten Inhalten oder aus bzw. in Verbindung mit der Nutzung der
Silberlinie Inhalte durch Lizenznehmer oder berechtigte Benutzer resultieren, die eine Verletzung dieser Nutzungsbedingungen darstellen. Wenn
Silberlinie nicht gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung betrieben wird, müssen Lizenznehmer Silberlinie unverzüglich darüber informieren, und die
einzige Verpflichtung von Silberlinie unter dem obigen Abschnitt 4.1.1 besteht in der Beseitigung der Nichtkonformität. In keinem Fall übersteigen
die Haftungsansprüche von Silberlinie gegenüber einem Lizenznehmer die von diesem Lizenznehmer für die Laufzeit der zu diesem Zeitpunkt gültigen
Vereinbarung an Silberlinie gezahlten Gebühren.
5.3 Mit Ausnahme der in diesem Abschnitt 5 festgelegten ausdrücklichen Garantien werden Silberlinie Inhalte und die Zugriffssoftware ohne Mängelgewähr
zur Verfügung gestellt, und Silberlinie sowie jegliche dritte Inhalts- und Softwareanbieter und/oder Lizenzgeber (Inhaltsanbieter) lehnen jegliche
und sonstige Garantien, Bedingungen oder Darstellungen (ausdrücklicher, stillschweigender, mündlicher oder schriftlicher Art) in Bezug auf
Silberlinie Inhalte, die Zugriffssoftware oder Teile daraus, einschließlich unter anderem jeglicher und sonstiger stillschweigender Garantien der
Qualität, Leistung, Kompatibilität, Handelsüblichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck, ab. Silberlinie und seine Inhaltsanbieter übernehmen
keine Garantien in Bezug auf Schäden, die durch die Übertragung eines Computervirus, Trojanischen Pferdes, Wurms, Hintertür Programms, Fernsteuerung
Programms, Spionage Programms, Tastatur Protokoll Programms, Makrovirus, Skriptvirus, Tarnschädlings oder ähnlicher Computerschädlingsprogramme
verursacht werden können, außer dass Silberlinie angemessene Sorgfalt aufwendet, derartige Vorfälle zu verhindern. Silberlinie und seine Inhaltsanbieter
haften weiterhin nicht und übernehmen keine Garantie bezüglich Fehlern oder Auslassungen in den Inhalten, Haftung nach dem Verleumdungsrecht,
Verletzung von Rechten der Veröffentlichung und Geheimhaltung, moralischen Rechten oder die Offenlegung von vertraulichen Informationen in den
Inhalten und lehnen fernerhin jegliche Haftung ab und übernehmen keine Garantie bezüglich Ansprüchen und/oder Androhung von Ansprüchen
(einschließlich Ansprüchen und/oder Androhung von Ansprüchen an geistigem Eigentum) in Bezug auf:
Links zwischen Silberlinie und anderen Sites
und/oder die Inhalte dieser
verlinkten Sites;
Anpassungen und/oder Modifikationen von Inhalten;
jegliche und sonstige Verwendungen, Wiedergaben, Darstellungen, Vorführungen und Verbreitungen über den erlaubten Nutzungsrahmen hinaus
(gleichgültig ob gesetzlich oder anderweitig zugelassen);
und/oder Verwendung(en), Wiedergaben, Darstellungen, Vorführungen und Verbreitungen von Inhalten (gedruckt oder exportiert) nach Ablauf oder
Beendigung dieser Vereinbarung und/oder der anwendbaren institutionellen oder kommerziellen Teilnahmevereinbarung.
6. Zurückziehung von Inhalten
Silberlinie kann Inhalte aus nachweislich triftigen Gründen zurückziehen. Silberlinie bemüht sich jedoch soweit praktisch möglich, durch eine
Zurückziehung entstehende Unannehmlichkeiten für berechtigte Benutzer,
zum Beispiel durch Zurückziehung von Inhalten erst zum Abschluss eines
laufenden Projektes, auf ein Minimum zu begrenzen.
Falls Silberlinie jedoch nicht in der Lage ist,
derartige Unannehmlichkeiten zu vermeiden,
kann Silberlinie in keiner Weise für die Zurückziehung dieser Inhalte aus den Veröffentlichungen haftbar gemacht werden.
Wenn Silberlinie eine wesentliche Menge von Inhalten zurückzieht, sind Lizenznehmer berechtigt,
(a) eine Rückerstattung oder eine Gutschrift des anteilsmäßigen Betrags
der jährlichen Zugangsgebühr für die zu diesem Zeitpunkt gültige Vereinbarung nach schriftlichem Antrag zu
erhalten oder
(b) die Vereinbarung durch schriftliche Kündigung bei Silberlinie ohne finanzielle
Nachteile zu beenden.
7. Datenschutzerklärung
Durch die Nutzung von Silberlinie Inhalten wird das Einverständnis mit der hier abrufbaren Datenschutzerklärung von Silberlinie bekundet, die von
Zeit zu Zeit geändert werden kann.
8. Höhere Gewalt
Weder Silberlinie noch Lizenznehmer oder berechtigte Benutzer können für Ausfälle oder Verzögerungen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen
gemäß dieses Vertrages haftbar gemacht werden, die aus einer Ursache resultieren, die außerhalb ihrer Kontrolle liegt, einschließlich unter
anderem aufgrund von Naturereignissen, Handlungen von Zivil- oder Militärbehörden, Bränden, Streiks, Aussperrungen oder Arbeitskonflikten,
Epidemien, Kriegen, Unruhen, Erdbeben, Stürmen, Taifunen sowie Überschwemmungen, und der den Parteien für die Erfüllung
der Verpflichtungen zur
Verfügung stehende Zeitraum wird bei einer solchen Verzögerung um die durch den Grund der Verzögerung verloren gegangene Zeit verlängert. Wenn
die Umstände, die zu der Verzögerung geführt haben, über einen Zeitraum von mehr als dreißig (30) aufeinanderfolgenden Tagen anhalten, kann eine
Partei ihre Vereinbarung mit der anderen Partei durch schriftliche Kündigung beenden.
9. Allgemeines
9.1 Diese Nutzungsbedingungen unterliegen, soweit zutreffend, den Teilnahmevereinbarungen des Lizenznehmers und werden durch Verweis zum Bestandteil
dieser. Bei einem Widerspruch zwischen diesen Nutzungsbedingungen und der Teilnahmevereinbarung, der ein institutioneller oder kommerzieller Lizenznehmer
und/oder berechtigter Benutzer unterliegt, hat die Teilnahmevereinbarung Vorrang. Wenn Sie einem Lizenznehmer angehören und weitere Informationen zu
Ihrer Teilnahmevereinbarung benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Institution. Nähere Informationen zur Identifizierung von Lizenznehmern erhalten
Sie von Silberlinie.
9.2 Außer wie in Abschnitt 5.1 dargelegt, unterliegen diese Nutzungsbedingungen der Rechtsprechung von Bundesgesetzen der Bundesrepublik Deutschland,
mit Ausnahme von Gesetzen und Übereinkommen, die eventuell die Anwendung von Gesetzen anderer Gerichtsbarkeiten regeln, und als Gerichtsstand werden
ausschließlich mit Ausnahme von und unter Ausschluss von anderslautenden Gesetzen die bundesstaatlichen und staatlichen Gerichte der Bundesrepublik
Deutschland bestimmt.
9.3 Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen als ungültig, illegal, undurchführbar oder unvereinbar mit den Gesetzen einer
Gerichtsbarkeit angefochten werden, wird die Gültigkeit, Legalität und Durchführbarkeit der restlichen Bestimmungen hierdurch in keiner Weise
berührt oder beeinträchtigt. Eine Befreiung von einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen bedeutet keine Befreiung von anderen Verstößen gegen
diese Nutzungsbedingungen.
9.4 Die deutschsprachige Version von Vereinbarungen mit Silberlinie ist die gegenüber allen anderen maßgebliche Version.
9.5 Diese Nutzungsbedingungen wurden für den alleinigen Nutzen der Parteien dieser Nutzungsbedingungen ausgefertigt und sind
nicht für den Nutzen
eines Dritten vorgesehen. Die Parteien schließen ausdrücklich die Schaffung von begünstigenden Rechten für Dritte unter diesen
Nutzungsbedingungen aus.
10. Archivierung
Als eine Referenz für die kulturelle Gemeinde bietet Silberlinie die langfristige Erhaltung des Materials in seinen Sammlungen.
Sollte ein Lizenznehmer den Zugang zu einer Silberlinie Sammlung beenden, kann der Lizenznehmer den Zugang zu dieser Sammlung
und allen bis dahin
in diese Sammlung aufgenommenen Inhalten zu einem beliebigen Zeitpunkt in der Zukunft durch ausschließliche Entrichtung der jährlichen Zugangsgebühr
wieder aufnehmen.
11. Änderungen der Bedingungen
Im Interesse der Handhabung von sich entwickelnden Anforderungen von Lizenznehmern, berechtigten Benutzern und Inhaltsanbietern behält sich Silberlinie
das Recht vor, diese Bedingungen bzw. jeden anderen Aspekt
von Silberlinie zu jedem beliebigen Zeitpunkt zu ändern. Die jeweils aktuellsten Nutzungsbedingungen werden zur Einsicht auf der Website von Silberlinie
ausgewiesen. Silberlinie wird Lizenznehmer per Email über wesentliche Änderungen informieren. Eine Änderung tritt in Kraft, wenn ein Lizenznehmer
innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Erhalt der Email-Benachrichtigung von Silberlinie über die Änderung keinen schriftlichen
Einspruch bei
Silberlinie erhebt. Im Fall eines solchen Einspruchs hat der Lizenznehmer das Recht, die Vereinbarung mit dreißig (30) Tagen Frist per schriftliche
Kündigung zu beenden.
Zusatz.
Silberlinie kann zu jeder Zeit diese Nutzungsbedingungen durch Aktualisierung dieser Bekanntmachung überarbeiten. Durch die Nutzung dieser Website
erklären Sie sich mit etwaigen Änderungen einverstanden.